Ausschreibung
Titel | Bundesjugendlehrgang in Goslar |
Thema | Spaß mit JuJu – Ju-Jutsu-Kombination in Perfektion |
Veranstalter | Ju-Jutsu Verband Niedersachsen |
Ausrichter | Jugend im Niedersächsischen Ju-Jutsu Verband e.V. und MTV Goslar von 1849 e.V |
Art der Veranstaltung | Ausbildung |
Beginn | 21.04.2018 13:00 Uhr |
Ende | 21.04.2018 16:30 Uhr |
PLZ | 38640 |
Stadt | Goslar |
Strasse | Wallstraße 6b, Sportzentrum MTV Goslar |
Homepage | https://www.njjv.de/termine.html |
Leitung |
Enno Häberlein (Direktor Jugend DJJV) Niklas Martin (Jugendsprecher DJJV) |
Klassen |
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Meldung (an/bis) |
Bis zum 14.04.2018 auf der Homepage des NJJV https://www.njjv.de. Alternativ per E-Mail an Niklas Martin, jugend-juniorteam@djjv.de, Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen |
Kosten |
Ab 15 Jahre: 7,50 Euro mit gültigem DJJV Pass Bis 14 Jahre: kostenfrei, Jugendförderung NJJV Säumniszuschlag von 5,00 € für Teilnahme ohne Anmeldung |
Teilnahmeberechtigt / Startberechtigung |
Ju-Jutsukas/Jiu-Jitsukas ab 8 Jahren mit gültigen DJJV Pass Der Lehrgang findet in alters- und leistungsgerechten Gruppen statt |
Link zur Ausschreibung | https://www.njjv.de/termine.html |
Sonstiges |
Die Teilnahme an und der Besuch von Veranstaltungen des NJJV e.V. beinhaltet die Zustimmung zur Veröffentlichung der, durch Beauftragte des NJJV, angefertigten Foto- und Filmaufnahmen in den Publikationsorganen des DJJV und NJJV. Der Ausrichter hält kostenlose Getränke bereit. |
Haftung |
Der DJJV weist darauf hin, dass sowohl er als auch der von ihm beauftragte Ausrichter nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und dem DJJV auf Verlangen nachzuweisen. Minderjährige benötigen zur Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme erfolgt für alle Personen auf eigene Gefahr. Die Wettkampfbedingungen und der Inhalt der Ausschreibung werden mit der Anmeldung als verbindlich anerkannt. Der/die Teilnehmer/in versichert, keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter sowie dessen Helfer oder Beauftragte zu stellen. Der DJJV behält sich das Recht vor, die auf Maßnahmen gefertigten Aufnahmen (Foto/Video usw.) nach eigenem Ermessen zu verwenden. Sollte jemand die Veröffentlichung nicht wünschen, so ist dieses dem Veranstaltungsleiter vor Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben. |