Bedingungen zur Anmeldung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wettkampfveranstaltungen des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes

Teilnahmebedingung

Mit der Anmeldung erkennt der Sportler die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Wettkampfveranstaltungen des DJJV an:

1) Ausschreibungen des DJJV zu Wettkampfveranstaltungen sind keine verbindlichen Vertragsangebote, sondern beinhalten lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Interessenten in Form einer Anmeldung.

2) Sofern die Anmeldung eines Interessenten Berücksichtigung findet, erteilt der DJJV vor Seminarbeginn eine schriftliche Bestätigung (Zulassungsbestätigung). Der Vertrag kommt frühestens mit Zugang der Zulassungsbestätigung beim Interessenten zustande. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Anmeldende umgehend eine entsprechende Benachrichtigung. Im Übrigen wird auf die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils zuständigen Stelle verwiesen. 

Die Zulassung kommt zustande, wenn der Teilnahmebetrag an den DJJV gezahlt worden ist. Aufgrund der Anmeldungen und gemäß der Sportordnung, kann es vor Ort zu Zusammenlegungen oder Ausfall von einzelnen Wettkampfklassen kommen. Über diese Vorgehensweise kann im Vorfeld eine schriftliche Bestätigung erfolgen.

3) Bei Teilnahme von Minderjährigen ist zusätzlich die Einverständniserklärung für minderjährige Teilnehmer/innen an Veranstaltungen des DJJV Leistungssport von einer sorgeberechtigten Person zu unterschreiben und im Original beim Wiegen oder Einschreiben vorliegen. Identische Vordrucke der Landesverbände finden analoge Anwendung.

4) Die Anmeldung zu den Wettkampfveranstaltungen ist grundsätzlich personengebunden. Der Teilnehmer kann dem DJJV in begründeten Fällen (z.B. Krankheit) bis spätestens 7 Tage vor Wettkampfbeginn einen Dritte benennen, der an Stelle seiner Person am Wettkampf teilnimmt, falls dieser die Voraussetzungen erfüllt.

5) Bei den Wettkampfveranstaltungen des DJJV handelt es sich um Amateurwettbewerbe, damit seid keine bezahlten Sportler im Sinne des § 67 Abgabenordnung zugelassen.

6) Termine, Preise und Leistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung der Ausschreibung. Programm- und/ oder Preisänderungen sowie Irrtümer des Veranstalters sind vorbehalten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat wegen eventueller nachträglicher Änderungen keinen Ersatzanspruch gegenüber dem DJJV.

7) Die Einhaltung der Wettkampfregeln und der Sportordnung werden mit der Anmeldung vorausgesetzt.

Absage, Änderungen, Haftungsbeschränkung von Wettkampfveranstaltungen

8) Der DJJV behält sich gemäß Sportordnung vor, Wettkampfklassen zusammen zu legen oder ausfallen zu lassen, falls dies erforderlich wird, z.B. durch Krankheit, höhere Gewalt oder ähnlichem, so dass keine Wettkampfpaarungen zu Stande kommen können.

9) Für die Stornierung einer Wettkampfveranstaltung durch den DJJV wegen zu geringer Beteiligung, höherer Gewalt und/ oder sonstigen Gründen werden keine Ersatzansprüche anerkannt. Kann eine Wettkampfveranstaltung aus einem triftigen Grund nicht zu dem/ den in der Ausschreibung vorgesehenen Termin(en) stattfinden, ist der DJJV berechtigt, einen Ersatztermin festzulegen, sofern dem Teilnehmer dies zumutbar ist.

10) Im Falle einer Absage der Wettkampfveranstaltung wird der DJJV den Teilnehmer hiervon unverzüglich unterrichten. Bereits entrichtete Seminargebühren werden vollständig erstattet. Eine weitergehende Haftung des DJJV ist ausgeschlossen, es sei denn der DJJV handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

11) Die DJJV haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Teilnehmende haben für eine ausreichende Kranken- bzw. Sportunfallversicherung selbst Sorge zu tragen.

12) Der Rücktritt von einer Maßnahme kann von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer nur schriftlich bis 3 Wochen vor Wettkampfbeginn - maßgeblich hierfür ist der Posteingang - erklärt werden. Bei Absagen, die nach dieser Frist eintreffen, müssen die vollen Startgebühren entrichtet werden. Die vollen Startgebühren fallen für unentschuldigtes Fernbleiben an. Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die die Teilnehmerin und der Teilnehmer nicht zu vertreten hat.

13) Eine vorzeitige Abreise vom Wettkampf begründet keine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen; der Wettkampf gilt dann für den Teilnehmer als beendet.

14) Bei Nichteinhaltung des auf der Rechnung und in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesenen Zahlungstermins kann der Start vom DJJV anderweitig besetzt werden.

Erklärung Nutzung Fotorechte und Bildaufnahmen für Wettkampfveranstaltungen des DJJV

15) Die Personen und ihre gesetzlichen Vertreter erklären ihr Einverständnis, dass Bilder und Filmaufnahmen angefertigt werden, und durch den Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. sowie die vom Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. mit der Umsetzung beauftragten Firmen verbreitet und öffentlich - auch im Internet - zur Schau gestellt werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich und inhaltlich unbegrenzt und schließt die Veröffentlichung zu Werbe- und Merchandisingzwecken ausdrücklich mit ein. Die zeitliche Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen ist unbeschränkt.

16) Ausgeschlossen werden Bild- und Filmaufnahmen mit unmoralischem und unsittlichem Inhalt und Hintergrund. Das Nutzungsrecht der Bild- und Filmaufnahmen geht an den Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V.. Firmen können die Rechte nur über einen Sponsorvertrag mit dem Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. erhalten. Die Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen außerhalb eines Vertrages benötigt die Zustimmung der auf dem Bild abgebildeten Personen.

Datenschutzerklärung

17) Die vom Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. (DJJV) im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Vertragsabwicklung, Lizenzverwaltung und späterer Informationen im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und bearbeitet.

18) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies dem Zweck des Vertrages und dessen Durchführung dient.

19) Mit der Anmeldung zu der Wettkampfveranstaltung gibt sich der Sportler damit einverstanden, dass seine folgenden personenbezogenen Daten veröffentlicht, gesammelt und gespeichert werden, sowie zur Verarbeitung der Wettkampfdaten durch die jeweils aktuelle Version des Programms Ju-Jutsu-Web, gemäß Datenschutzerklärung dieses Dienstes genutzt werden dürfen: Vornamen, Nachname, Geschlecht, Geburtsjahr, Altersklasse, Gewicht, Gewichtsklasse, Verein (inkl. Landesverband und Land). 

Antidoping

20) Im Bereich des DJJV sind die Verwendung von Doping-Substanzen im Sport und das Doping im Sinne des NADA-Regelwerkes verboten. Jegliche Verwendung von Doping-Substanzen und das Doping sind mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Verstöße gegen das Doping-Verbot werden gemäß Rechtsordnung bestraft. Nähere Einzelheiten regelt die Anti-Doping-Ordnung.

21) Die Teilnehmer erkennen durch ihre Teilnahme die Bestimmungen der Anti-Doping-Ordnung an. 

Widerrufsrecht

22) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des DJJV geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Sponsoren und Partner

Unsere Partner und Förderer